Transparenzbekanntmachung

(Die Seite wird im Wahlkampf fortlaufend aktualisiert!)

Angaben gemäß Artikel 11 und 12 der Verordnung der EU über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO)

Bezug zu Wahlen

Die politische Werbung steht im Zusammenhang mit der Kommunalwahl am 15. März 2026 in Bad Hersfeld.

Zeitraum der Veröffentlichung/Zustellung/Verbreitung:

01.02.2026 bis 15.03.2026

Sponsor:

-keine/r-

Herkunft:

Aus Mitteln der CDU

Berechnungsmethode:

Rechnungsbeträge, Netto-Preise

Flyer – Kandidatenflyer CDU Bad Hersfeld (Kommunalwahl 15.03.2026)

Es handelt sich hierbei um politische Werbung gemäß TTPW-VO (2024/900).

Hinweis: Als politische Werbung gilt die Ausarbeitung, Platzierung, Förderung, Veröffentlichung, Zustellung oder Verbreitung einer Botschaft mithilfe eines beliebigen Mittels, die in der Regel gegen Entgelt oder im Rahmen interner Tätigkeiten bzw. als Teil einer politischen Werbekampagne erfolgt, sofern dies durch oder für einen politischen Akteur bzw. in dessen Namen geschieht oder dazu geeignet und darauf ausgerichtet ist, das Ergebnis einer Wahl bzw. eines Referendums, ein Abstimmungsverhalten oder einen Rechtsetzungs- bzw. Regulierungsprozess zu beeinflussen.

Gesamtbetrag für die politische Aktion:

1733,69 EUR

Targeting- und Anzeigenschaltungsverfahren:

Es wurden bei dieser politischen Anzeige keine Targeting- und Anzeigenschaltungsverfahren genutzt.

Wie können möglicherweise nicht konforme politische Anzeigen gemeldet werden?

Sollten Sie der Ansicht sein, dass unsere politische Werbung nicht den Anforderungen der aktuellen TTPW-VO entspricht, so können Sie uns eine Meldung an info@cdu-bad-hersfeld.de zusenden.